Montag, 2. September 2013

LTO: "Die Kanzlei der Zukunft muss auf Vielfalt setzen"

In der Legal-Tribune-Online findet sich heute ein Interview mit Dr. Nina Althoff und Aliyeh Yegane Arani mit dem Titel "Die Kanzlei der Zukunft muss auf Vielfalt setzen ".

Im Artikel werden Seminare zu Diversity-Kompentenz für Anwaltskanzleien beworben. Das Interview ist insoweit bemerkenswert, als dass er außer Schlagworten und Floskeln keinerlei belastbaren Inhalt hat. 

Interview ohne belastbare Aussagen

Unglaublich nichtssagend sind schon die hervorgehobenen Zitate im Artikel: 
  "Neue Mandanten zielgruppenorientiert akquirieren"
"Kanzleimaßnahmen sollten ein Bekenntnis zu Vielfalt darstellen"
"Diversity ist entscheidend beim Wettbewerb um qualifiziertes Personal"
Auf die Frage ob es belastbares Zahlenmaterial darüber gibt, ob und inwieweit mit Diversity-Maßnahmen, wenn sie in Anwaltskanzleien umgesetzt werden, auf Mandatierungen, Umsätze und Gewinne Auswirkung hat, antwortet Frau Dr. Althoff wie folgt:
" Im zunehmenden Wettbewerb um hoch qualifiziertes Personal verschaffen sich Kanzleien mit Diversity Management Vorteile gegenüber Mitbewerbern. So hat die Zukunftsstudie des DAV gezeigt, dass junge Anwältinnen im Schnitt besser qualifiziert sind als ihre Kollegen. Kanzleien tun also gut daran, attraktive Arbeitsbedingungen für Frauen zu schaffen. Es hat sich auch gezeigt, dass monokulturelle Kanzleien weniger flexibel auf Veränderungen auf dem Rechtsberatungsmarkt reagieren können. Diversity Management verhindert Diskriminierungen, verbessert die Chancengleichheit und macht die Vielfalt der Beschäftigten für den Unternehmenserfolg nutzbar. Nicht zuletzt achten die internationale Mandantschaft und auch die öffentliche Hand bei der Kanzleiauswahl zunehmend auf Diversity."
Sie hätte die Frage ebenso gut kurz und bündig verneinen können, aber nun gut, Juristen reden halt gerne.

Falsche Behauptung

Bemerkenswert ist auch die Behauptung, dass die Zukunftsstudie des Deutschen Anwaltsvereins gezeigt habe, dass junge Anwältninnen im Schnitt besser qualifiziert seien als ihre männlichen Kollegen.

Tatsächlich findet sich diese Behauptung in der Studie nicht. Belegt wird diese Behauptung auch nicht durch Statistiken der Landesjustizprüfungsämter, beispielsweise hier des Bayerischen.

In Wirklichkeit haben Frauen keine besseren Noten als Männer. Im Aufsatz von Abele und Heismann, JURA 2007, S. 902 findet sich diese Aussage:
"Männer und Frauen unterschieden sich wiederum nicht in ihren Leistungen"
 Abele/Heismann veröffentlichten zudem Daten über die Tätigkeitssituation junger männlicher und weiblicher Juristen drei Jahre nach dem ersten Staatsexamen: 

Frauen fanden sich zu 13 Prozent in der Verwaltung und zu 16 Prozent in der Justiz wieder. 
Männer hingegen fanden sich nur zu 10 Prozent in der Verwaltung und zu 2 Prozent in der Justiz wieder.

Die Aufnahme in den öffentlichen Dienst ist indes nicht den besseren Noten geschuldet, sondern auch der Tatsache, dass mittlerweile alle Bundesländer Gleichstellungsgesetze haben, wonach Frauen in Bereichen, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen sind. Die einzelnen Gesetze finden sich unter anderem hier.

Das Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern formuliert dies in Artikel 8 beispielsweise wie folgt:

"Art. 8 Einstellung und beruflicher Aufstieg

(1) Unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, der dienst- oder tarifrechtlichen Vorschriften und sonstiger rechtlicher Vorgaben hat die Dienststelle nach Maßgabe der dem Gleichstellungskonzept entsprechenden Personalplanung den Anteil von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer,
1.
bei der Besetzung von Beamten-, Richter-, Angestellten- und Arbeiterstellen, auch mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen sowie von Stellen für die Berufsausbildung,
2.
bei der Beförderung und Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten, auch mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen
 zu erhöhen.

(2) Bei der Besetzung von Beamten-, Richter-, Angestellten- und Arbeiterstellen, von Stellen für die Berufsausbildung sowie bei der Beförderung und Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten auch mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen sind dienstlich feststellbare soziale Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen und aus ehrenamtlicher Tätigkeit mit zu berücksichtigen."

Schade, dass auch juristische Fachmagazine mittlerweile der Mähr von der besser qualifizierten Frau ohne diese zu hinterfragen folgt und Gender- und Diversitytheorien ein Forum bietet.

1 Kommentar:

  1. Es wird unbedingt Zeit für einen weiteren Artikel! (Kleiner Anstoß, ich würde mich jedenfalls freuen ;-)

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